Jedes Kind unter drei Jahren hat Anspruch auf einen Krippenplatz. Die Betreuung wird vom Jugendamt zum Teil oder - in besonderen Fällen - ganz bezuschusst. Um die Zuzahlung festzulegen, bedarf es einer individuellen Prüfung.
WIE und WO erledige ich das?
Weitere Informationen zur finanziellen Förderung
Sollten Sie Fragen bezüglich der Förderung in der Kindertagespflege haben, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Kreis Minden-Lübbecke
Jugendamt
Regionalteam Espelkamp
Frau Annette Pott-Wallossek
Raum O1.033
Trakehner Straße 8
32339 Espelkamp
Tel.: 0571 - 807 - 15532
Fax: 0571 - 807 - 35532
Mail: a.pott-wallossek@minden-luebbecke.de
TIPP: Manche Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich mit einem Sonderzuschuss. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber.